Für einen Umzug kann ein vorübergehendes Haltverbot eine freie Be- und Entladezone schaffen. Mülltonnen, Stühle oder Absperrband sind keine zulässige Reservierung. Das Serviceportal des Landes verweist an die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Ortes.
Zuständigkeit klären
Für eine Fläche in Mannheim ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde maßgeblich. Wird auch am alten Wohnort eine Zone benötigt, kann dort ein eigener Antrag erforderlich sein. Prüfen Sie beide Adressen getrennt.
Angaben für den Antrag
Das Landesportal nennt Name, Kontakt, Zweck, Datum, Zeitraum, genaue Lage und Länge der benötigten Zone. Eine Skizze kann die Zuordnung erleichtern. Gebühren und Bearbeitungszeit unterscheiden sich je nach Behörde; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.
Beschilderung und Umzugstag
Die Schilder müssen laut Serviceportal mindestens 72 Stunden vorher stehen und fachgerecht aufgestellt werden. Dokumentieren Sie Standort, Zeitpunkt und vorhandene Fahrzeuge. Bei Fragen zur Umsetzung oder zu einem bereits bestehenden absoluten Haltverbot wenden Sie sich an die Behörde.