Der Begriff besenrein wird im Alltag unterschiedlich verstanden. Für die konkrete Rückgabe sind Mietvertrag, wirksame Vereinbarungen und der tatsächliche Zustand wichtig. Das BGB verpflichtet zur Rückgabe der Mietsache; normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nach Paragraph 538 nicht zu vertreten.
Vertrag und Absprachen prüfen
Lesen Sie die Rückgaberegeln und vergleichen Sie sie mit dem Einzugszustand. Vereinbaren Sie offene Punkte möglichst vor dem Termin schriftlich. Pauschale Aussagen zu Renovierungspflichten sind ohne Prüfung des Vertrags nicht verlässlich.
Praktische Reinigung
Leeren Sie Räume und vereinbarte Nebenflächen. Kehren oder saugen Sie Böden, entfernen Sie groben Schmutz und nehmen Sie persönlichen Besitz mit. Prüfen Sie Küche, Bad, Keller, Balkon und Einbauten getrennt. Arbeiten Sie von oben nach unten und zum Ausgang hin.
Zustand dokumentieren
Fotografieren Sie die geräumten Räume und Zählerstände. Halten Sie Beobachtungen im Übergabeprotokoll fest und zählen Sie die Schlüssel. Bei Uneinigkeit über Pflichten oder Schäden sollte der konkrete Fall fachkundig geprüft werden.